Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma IBAS-Industrieberatung
Für die Ausführung aller uns erteilten Aufträge sind ausschließlich die nachstehenden Bedingungen maßgebend. Hiervon abweichende Bedingungen unserer Kunden verpflichten uns nur, wenn wir dieses ausdrücklich schriftlich anerkennen.
1. Angebote
Unsere Angebote gelten, wenn nichts anderes vereinbart wurde, einen Monat lang, ab Angebotsdatum.
Mündlich, telefonisch oder telegrafisch von uns gemachte Angaben, Erklärungen oder Angebote sind unverbindlich und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer Bestätigung.
Die Annahmefrist beginnt mit dem Datum der schriftlichen Bestätigung.
Angebote, die im Vorfeld eines höheren Aufwandes bedürfen ( Vorort Termin zur Abklärung der organisatorischen und technischen Voraussetzungen) sind mit 10% der Angebotssumme kostenpflichtig.
Diese Kostenpflicht entfällt bei Auftragserteilung.
2. Zahlungsbedingungen
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind Zahlungen vom Rechnungsdatum an, innerhalb von 7 Tagen mit 2% Skonto, oder innerhalb von 14 Tagen, netto zu leisten.
3. Auftrag
Der Vertrag kommt mit der Einigung beider Parteien (Auftragsbestätigung) zustande.
Der Besteller ist an seinen Auftrag gebunden.
Bei Verletzung der Mitwirkungspflicht durch den Kunden, z.B. fehlende Auskünfte über Funktionsweise und techn. Daten, wie Volumen, max. Betriebsdrücke, Durchflussmengen, Temperaturen etc., sowie bei nicht hergestellten Anschlussmöglichkeiten sind wir berechtigt den Auftrag zu versagen.
In diesem Fall wird eine Kostenpauschale von 25% der Angebotssumme zzgl. 10 % als Aufwandsentschädigung für die Angebotserstellung, ebenso die momentan gültige Mehrwertsteuer fällig.
4. Lieferzeit
Die Lieferzeit rechnet sich vom Tage der Klarstellung sämtlicher Einzelheiten des Auftrages an und wenn beide Parteien sich über alle Bedingungen des Geschäftes einig sind.
Sie beträgt maximal 4 Wochen. An schriftlich fest zugesagte Liefertermine sind wir gebunden. Betriebsstörungen und Verzögerungen durch höhere Gewalt , die ohne unser Verschulden eintreten, schieben den Liefertermin entsprechend hinaus, jedoch nicht über 2 Monate des ursprünglich vereinbarten Termins. Nach Ablauf der 2 Monate ist jede der Parteien zum Rücktritt berechtigt. Schadensersatzansprüche können in diesen Fällen von keiner der Seiten geltend gemacht werden.
Haben wir die Unmöglichkeit der Lieferung der Leistung zu vertreten, kann der Besteller nach Erfüllung der Voraussetzungen des § 326 BGB zurücktreten. Schadenersatzforderungen nach §326 BGB können nur bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit geltend gemacht werden.
5. Beanstandungen/Haftungsausschluss
Der Betreiber hat unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten, die behandelte Anlage in Betrieb zu nehmen und auf Defekte und Leckagen zu überprüfen.
Technische Mängel, die auf unsachgemäßen Betrieb der Anlage zurückzuführen sind, wie Nichteinhaltung der Betriebsanweisung des Herstellers, sowie Nichtbeachtung der Anforderungen an das Kreislaufwasser (VdTÜV-Merkblatt Technische Chemie 1466) sind von der Haftung ausgeschlossen. Die Firma IBAS haftet ausschließlich nur bei nachgewiesener grober Fährlässigkeit wie Verstöße gegen:
- Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Umweltschutz
- Betriebsanweisungen der Herstellers
wodurch dem Betreiber Personen oder Sachschaden entstanden ist. Die Deckungssumme beträgt max. 5.000.000 Euro je Vorfall.
Die Beanstandungen müssen bis spätestens eine Woche nach Abnahme/Beendigung der Auftragsarbeiten schriftlich zu erfolgen.
6. Urheberrechte
Sämtliche Unterlagen, insbesondere Zeichnungen und Berechnungen , bleiben ausschließlich unser Eigentum.
Sie dürfen ohne unsere Genehmigung zu keinem anderen, als dem im Auftrag angegebenen Zweck verwendet werden.
Das Urheberrecht schließt ein, dass unser geistiges Eigentum keinem Dritten zukommen darf. Ein Verstoß berechtigt uns Schadenersatz zu berechnen.
7. Anwendung deutschen Rechts / Erfüllungsort und Gerichtsstand
In jedem Fall gilt unter Ausschluss ausländischem Recht, nur deutsches Recht. Demzufolge sind auch alle Zahlungen in Euro zu leisten. Erfüllungsort auch für Zahlungen ist Halberstadt, entsprechend wird Halberstadt, soweit zulässig, als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung vereinbart.
8. Rücktritt durch den Besteller
Storniert der Besteller einen Auftrag nach Auftragserteilung, werden mindestens 35 % der Auftragssumme als Schadenspauschale, ohne weiteren Nachweis, sofort fällig.
9. Rechte des Bestellers auf Rücktritt
Liegt Leistungsverzug im Sinne des Abschnittes Lieferzeit vor und gewährt der Besteller, dem im Verzug befindlichen Lieferer, eine angemessene Nachfrist , mit der ausdrücklichen Erklärung, dass er nach Ablauf dieser Frist, die Annahme der Leistung ablehne und wird die gesetzte Nachfrist durch den Lieferer nicht eingehalten, so ist der Besteller zum Rücktritt berechtigt.
10. Schlussklausel
Vertragliche Vereinbarungen gehen den AGB , soweit sie von diesen abweichen, vor.